Hinweisgeberschutzgesetz
Interne Meldestelle nach dem Hinweisgeberschutzgesetz
FAQ
Was sind die rechtlichen Grundlagen für die Errichtung der Internen Meldestelle?
An wen richtet sich die Interne Meldestelle?
Wie wird die Anonymität und Vertraulichkeit gewährleistet?
Am 2. Juli 2023 trat das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) in Kraft. Durch das Gesetz sollen hinweisgebende Personen („Whistleblower“), die im Zusammenhang mit ihrer beruflichen Tätigkeit Informationen über Verstöße melden, künftig besser vor etwaigen Repressalien geschützt werden.
Das Hinweisgeberschutzgesetz verpflichtet Beschäftigungsgeber mit in der Regel mindestens 50 Mitarbeitenden zur Einrichtung einer internen Meldestelle. Im Amtsbereich des Kirchenamtes Winsen (Luhe) trifft dieses auf den Ev.-luth. Kirchenkreis Winsen (Luhe) und die Ev. Kindertagesstätten-Verbände Hittfeld und Winsen (Luhe) zu.
Sollten Sie im Rahmen Ihrer dienstlichen Tätigkeit Kenntnis von Gesetzesverstößen erlangen, können Sie sich vertraulich und anonym an die Interne Meldestelle wenden, die bei der Evangelischen Kirche Deutschland (EKD) eingerichtet wurde.
So erreichen Sie die Interne Meldestelle der EKD als zentralen Ansprechpartner:
www.bkms-system.com/ekd
www.bkms-system.com/ekd
Telefon: 0511 – 2796 236
Postanschrift:
Meldestelle nach dem Hinweisgeberschutzgesetz
Evangelische Kirche in Deutschland (EKD)
Herrenhäuser Straße 12
30419 Hannover
Meldestelle nach dem Hinweisgeberschutzgesetz
Evangelische Kirche in Deutschland (EKD)
Herrenhäuser Straße 12
30419 Hannover
FAQ
Auf welchen Wegen kann eine Meldung erfolgen?
- Über die interne Meldestelle der Landeskirche Hannovers, die bei der EKD eingerichtet wurde (siehe oben)
- Über die Externe Meldestelle des Bundes beim Bundesamt für Justiz: weitere Informationen zu der Meldestelle des Bundes entnehmen Sie bitte der Webseite des Bundesjustizministeriums.
Was sind die rechtlichen Grundlagen für die Errichtung der Internen Meldestelle?
- Die "Whistleblower-Richtlinie" / EU-Richtlinie 2019/1937 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23.10.2019 zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden
- Das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) für einen besseren Schutz hinweisgebender Personen (HinSchG - nichtamtliches Inhaltsverzeichnis (gesetze-im-internet.de))
An wen richtet sich die Interne Meldestelle?
Die interne Meldestelle steht Beschäftigten im Bereich der Ev.-luth. Landeskirche Hannovers offen, soweit diese zur Errichtung einer internen Meldestelle verpflichtet sind und sich dafür der Meldestelle der EKD angeschlossen haben.
Welche Verstöße können gemeldet werden?
Der sachliche Anwendungsbereich umfasst
- Verstöße, die strafbewehrt sind
- Verstöße, die bußgeldbewährt sind, soweit die verletzte Vorschrift dem Schutz von Leben, Leib oder Gesundheit oder dem Schutz der Rechte von Beschäftigten oder ihrer Vertretungsorgane dient
- alle Verstöße gegen Rechtsvorschriften des Bundes und der Länder sowie unmittelbar geltende Rechtsakte der EU und der Europäischen Atomgemeinschaft. Darunter fallen u. a. insbesondere folgende Regelungen und Vorgaben:
- zur Bekämpfung der Geldwäsche,
- zur Produktsicherheit,
- zur Beförderung gefährlicher Güter,
- zum Umweltschutz, Strahlenschutz,
- zur Lebensmittel- und Futtermittelsicherheit,
- zu Qualitäts- und Sicherheitsstandards bei Arzneimitteln und Medizinprodukten,
- des Verbraucherschutzes,
- des Datenschutzes,
- der Sicherheit in der Informationstechnik,
- des Vergaberechts,
- zur Rechnungslegung bei Kapitalgesellschaften.
Wie wird die Anonymität und Vertraulichkeit gewährleistet?
Hinweisgebende leisten einen wichtigen Beitrag zur Aufdeckung und Ahndung von Missständen. Ziel des Hinweisgeberschutzgesetzes ist es, Hinweisgebende vor Benachteiligungen zu schützen und ihnen Rechtssicherheit zu geben. Dieses beinhaltet auch bestmöglichen Schutz ihrer Identität,
Die interne Meldestelle der EKD bietet die Wahlmöglichkeit, ob es sich um eine anonyme oder namentliche Meldung handeln soll. Es besteht die Option, sich einen Postkasten einzurichten, um mit der Meldestelle in Kontakt zu bleiben.