Aktuelle Informationen zum Umgang mit dem Corona-Virus im Kirchenkreisamt
Update 07.06.2021
Aufgrund der akuten Corona-Pandemie können die Dienstgebäude des Kirchenkreisamtes weiterhin von Besucherinnen und Besuchern nur in begründeten Ausnahmefällen und mit vorheriger Terminabsprache betreten werden. Da innerhalb der Dienstgebäude eine eine medizinische OP-Maske oder eine FFP2-Maske zu tragen ist, bitten wir um Verständnis, dass der Zutritt zu den Dienstgebäuden nur mit einer solchen gewährt wird. Sie erreichen die Mitarbeitenden des Kirchenkreisamtes unverändert über die dienstlichen E.-Mail-Adressen und die dienstlichen Telefonanschlüsse.
Update 04.01.2021
Aufgrund der akuten Corona-Pandemie können die Dienstgebäude des Kirchenkreisamtes bis auf Weiteres von Besucherinnen und Besuchern nur in begründeten Ausnahmefällen und mit vorheriger Terminabsprache betreten werden. Da innerhalb der Dienstgebäude eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen ist, bitten wir um Verständnis, dass der Zutritt zu den Dienstgebäuden nur mit einer solchen gewährt wird. Sie erreichen die Mitarbeitenden des Kirchenkreisamtes unverändert über die dienstlichen E.-Mail-Adressen und die dienstlichen Telefonanschlüsse.
Update 18.03.2020
Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Kolleginnen und Kollegen,
auf Empfehlung des Landeskirchenamtes haben wir uns in Abstimmung mit den beiden Superintendenten dazu entschlossen, dass Kirchenkreisamt ab
Freitag den 20. März 2020 bis einschließlich Donnerstag den 30. April 2020
zu schließen. Grundsätzlich sind alle Mitarbeitenden für diesen Zeitraum von der Verpflichtung zur Anwesenheit in der Dienststätte entbunden. Für einige wenige zentrale Dienste wird eine Ausnahmeregelung („Notbesetzung“) festgesetzt werden; die Amtsleitung behält sich vor, diese Notbesetzung individuell nach den jeweiligen Erfordernissen zu bestimmen. Hierüber werden die betroffenen Mitarbeitenden gesondert informiert.
Der Wegfall der Anwesenheitspflicht ersetzt aber nicht die Arbeitspflicht.
Telearbeit („Home-Office“) und sonstiges Arbeiten von zu Hause aus
Soweit wie möglich, sind die Ihnen übertragenen Aufgaben ganz oder zumindest teilweise von zu Hause aus wahrzunehmen. Bitte sprechen Sie dieses mit Ihrer Abteilungsleitung ab. Soweit Sie dafür noch die Bereitstellung von technischen Voraussetzungen (dienstlicher Laptop oder PC und VPN-Zugang) benötigen, setzen Sie sich bitte mit Herrn Illmann in Verbindung. Dort wird dann in Abstimmung mit der Amtsleitung darüber entschieden. Wenn keine ausreichende Anzahl von Geräten und VPN-Anschlüssen zur Verfügung steht, werden die Entscheidungen nach Wichtigkeit für den Gesamtbetrieb des Kirchenkreisamtes getroffen. Auch ohne diese technische Unterstützung sind dienstliche Aufgaben im ausführbaren Rahmen zu erledigen.
Freistellung von der Arbeit
Nur wenn Sie keine dienstlichen Aufgaben von zu Hause aus wahrnehmen können, sind Sie für den Zeitraum der Schließung des Kirchenkreisamtes von der Verpflichtung zur Ableistung Ihrer Arbeitskraft unter Fortzahlung der Vergütung bzw. Bezüge freigestellt.
Arbeitszeiterfassung
Für den Zeitraum der Schließung des Kirchenkreisamtes ist die Arbeitszeiterfassung ausgesetzt. Alle Mitarbeitenden erhalten für die entsprechenden Arbeitstage Ihre persönliche Sollarbeitszeit als Arbeitszeit angerechnet.
Mail- und Telefonverkehr
Bitte lesen und beantworten Sie weiterhin regelmäßig Ihre dienstlichen Mails. Dieses ist auch von zu Hause über jeden Internetanschluss möglich. Ihren dienstlichen Telefonanschluss stellen Sie bitte für die Zeit der Schließung des Kirchenkreisamtes auf Ihren privaten Telefonanschluss um. Soweit Sie privat über keine Telefonflatrate verfügen und Ihnen für dienstliche Telefongespräche Kosten entstehen, können Sie diese zur Erstattung geltend machen.
Telefonzentrale
Für die Telefonzentrale im Kirchenkreisamt wird eine verlässliche Erreichbarkeit organisiert werden. Die genauen Zeiten werden noch bekannt gegeben.
Postabsendung und Buchungsanordnungen
Für die Absendung von Post in Papierform und die Ausführung von Buchungsanordnungen muss noch eine Lösung gefunden werden. Auch hierüber werde ich Sie noch informieren.
Besprechungen und Vorstellungsgespräche
Bitte sagen Sie alle Besprechungen und Vorstellungsgespräche für den Zeitraum der Schließung des Kirchenkreisamtes ab. Für Besprechungen sollten soweit wie möglich die technischen Möglichkeiten für eine Telefon-/Videokonferenz genutzt werden. Herfür erhalten Sie noch Anwendungshinweise.
Dienstreisen
Ab sofort sind alle bereits erteilten Dienstreisegenehmigungen für den Zeitraum der Schließung des Kirchenkreisamtes aufgehoben. Dieses gilt auch für generelle Dienstreisegenehmigungen.
Zutritt zu den Dienstgebäuden Kirchstr. 1 und Marktstr. 1 in Winsen
Der Zutritt ist nur in wenigen begründeten Ausnahmefällen gestattet.
Bildung einer Telefonkette
Falls es zu einem Ausfall der elektronischen Kommunikationswege per Internet kommt, soll eine Erreichbarkeit aller Mitarbeitenden per Telefon ermöglicht werden. Hierzu bitte ich alle Abteilungsleitungen eine Aufstellung der entsprechenden Telefonnummern (Handy und privater Festnetzanschluss) der ihnen zugeordneten Mitarbeitenden zu erstellen und diese der Amtsleitung zuzuleiten. Die Angabe dieser Telefonnummern ist selbstverständlich freiwillig. Soweit Sie grundsätzlich zu Hause nicht über Mail zu erreichen sind, geben Sie bitte einen entsprechenden Hinweis und teilen uns Ihre Kontaktdaten mit.
Weitere Informationen
Ich werde Sie regelmäßig über den aktuellen Sachstand informieren. Dazu wird die KKA-Homepage und die bestehende WhatsApp-Gruppe genutzt.
Winsen, 18.03.2020
Jan-Peter Bönsch, Amtsleiter
Update 17.03.2020
Als Dienstanweisung zu Ihrem eigenen Schutz gilt ab sofort, dass jegliche Gespräche/Besprechungen in geschlossenen Räumen mit mehr als drei Teilnehmern zu unterlassen sind.
Update 16.03.2020
Das Corona-Virus macht auch nicht vor dem KKA halt. Deshalb gelten auch für uns und unsere Arbeitsabläufe neue Regelungen:
- Das Kirchenkreisamt ist ab sofort für Besucherinnen und Besucher nicht mehr geöffnet. Für persönliche Gespräche ist in jedem Fall vorher ein Termin zu vereinbaren. Druckerzeugnisse können weiterhin abgeholt werden.
- Mails werden gelesen und beantwortet. Sofern sich Mitarbeitende im Home-Office befinden, sind die Telefone entsprechend umgeleitet.
- Besprechungen mit mehr als 5 Personen finden nicht mehr statt.
- Die Belegschaft des KKA ist angewiesen, die Präsenzzeiten im Kirchenkreisamt herunterzufahren. Homeoffice wird soweit ermöglicht, wie es geht.
- Sämtliche Fortbildungsmaßnahmen und Dienstreisen werden ausgesetzt. Der Sitzungssaal des KKA wird nicht mehr genutzt (wegen der schlechten Lüftungsmöglichkeiten).
- Hinweis an die Kirchengemeinden und Einrichtungen: Leiten Sie uns Rechnungen (angewiesen) weiter, damit diese zeitnah bezahlt werden können; das ist wichtig, damit unser System auch in der Krise weiter funktionieren kann.
13.03.2020
Aktuelle Informationen und Handlungsempfehlungen finden Sie auf der Informationsseite der Landeskirche unter